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Planungs- und Bauleitungsbüro

Sicherheits- und Gesundheitskoordination


Gemäß der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 muss jeder Bauherr, auf dessen Baustelle voraussichtlich mehrere Unternehmen arbeiten, einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellen.

Wenn außerdem absehbar ist, dass während des Bauvorhabens Arbeiten anfallen, die besondere Gefährdungen, wie z.B. Absturz oder Verschüttungen, mit sich bringen, oder wenn absehbar ist, das z.B. der Umfang der zu leistenden Arbeiten 500 Personentage überschreiten wird, so hat der Bauherr zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) erstellt wird.
Ziel ist es, mit Hilfe dieses SiGePlan noch vor der Ausschreibung ein Konzept für den sicherheits- und gesundheitsschutzgerechten Baustellenbetrieb zu schaffen.
Zum anderen soll schon bei der Planung, in Abstimmung mit dem Planenden nutzungsrelevante Gefahren ausgeschaltet werden.

Diese Koordinatoren, sind bereits bei der Planung eines Neubaus einzubeziehen um so von Anfang an für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sorgen zu können, auf denen mehrere Unternehmen tätig werden.

Um eine gesetzeskonforme Umsetzung zu realisieren, sind unter anderem nachfolgende Punkte bei der Planung zu berücksichtigen:

- Festlegen der Arbeitsverfahren unter Beachtung der Gefährdungen
- Gefährdungsanalyse für sichere und optimale Arbeitsabläufe
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen in großen Höhen

Darüber hinaus überwacht der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auch während der Bauphase die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen und greift regulierend bei evtl. terminlichen Änderungen, von abhängigen Baugewerken ein.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden regelmäßige Baustellenbegehungen im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt.

Auch dieser Bereich gehört zu unserem Leistungskatalog.
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